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Familienrecht

BGH: Sittenwidrigkeit eines Ehevertrages


In seinem Beschluss vom 15.03.2017 hat sich der Familiensenat des Bundesgerichtshofes (XII ZB 109/16) mit einem Ehevertrag auseinandergesetzt. Zwei Jahre nach Heirat hatte die Ehefrau, die einen Monat zuvor ein Kind geboren hatte, auf Vorschlag ihres Mannes auf Zugewinn, Unterhalt (bis auf Betreuungsunterhalt)und auf Versorgungsausgleich verzichtet. Hintergrund war, dass die Mutter des Ehemannes dies zu Bedingung machte, ihm erhebliche Teile ihrer GmbH Anteile zu übertragen.

Die Ehefrau erschien zum Notartermin mit dem einmonatigen Baby und ihr wurde erstmals das vorgelesen, das sie unterschreiben sollte.

Neun Jahre später wurde die Ehe geschieden, zuvor wurde bei der Frau eine MS-Erkrankung diagnostiziert.

Der BGH stellte fest, dass der Vertrag in seiner Gesamtheit sittenwidrig ist, da er Ausdruck einer "einseitigen Dominanz eines Ehegatten sei und sich darin eine Störung der Vertragsparität wiederspiegelt". Die Frau habe dabei offensichtlich eine nur "passive Rolle" gespielt, wollte wegen des Babys "den Beurkundungstermin möglichst schnell hinter sich bringen". Deshalb wurde ihr trotz des Vertrages Unterhalt zugesprochen und der Versorgungsausgleich durchgeführt.

Jürgen Arnold
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