Seit Beginn meiner beruflichen Laufbahn liegt mein Arbeitsschwerpunkt im Bereich Familienrecht. Im Frühsommer 2003 begann ich als Rechtsanwältin in der Kanzlei Jürgen Arnold und Kollegen zu arbeiten. Mit Rechtsanwalt Arnold zusammen entstand die Kanzlei für Familienrecht in München-Schwabing.

Mein weiterer großer Interessenschwerpunkt liegt auf dem Gebiet des Erbrechts. Beide Rechtsgebiete haben gemeinsam, dass neben fundierten Rechtskenntnissen auch großes Feingefühl im Umgang mit dem eigenen Mandanten sowie der Gegenpartei gefragt ist. Gerade die vermittelnde Komponente dieses Berufsfeldes erfordert in angespannten Situationen entsprechendes Geschick und ist eine anspruchsvolle Herausforderung, die mir große Freude bereitet. So strebe ich als Ziel zunächst friedliche Lösungen an, um langwierige Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Leider gelingt eine gütliche Einigung nicht immer. In diesem Fall kämpfe ich mit allen rechtlichen Mitteln für die Interessen meiner Mandanten.

Der ausgeprägte persönliche Kontakt zu den Mandanten in diesen Rechtsgebieten liegt mir besonders am Herzen.

Da meine persönlichen Interessen und mein Arbeitsfeld so gut harmonieren, habe ich 2004/2005 die Ausbildung zur Fachanwältin für Familienrecht absolviert, um so mein fachliches Wissen abzurunden und auf dem neuesten Stand zu halten.

Aufgrund meiner Auslandserfahrung betreue ich auch gerne englischsprachige Mandanten.

Zu meinen Interessen- und Fachgebieten zählen unter anderem:


Gerne betreue ich auch englischsprachige Mandanten.

Mein Ziel sind friedliche Lösungen, um langwierige Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.

Der persönliche Kontakt zu meinen Mandanten und die Kommunikation sind mir sehr wichtig.
Fachanwalt Arnold
Rechtsanwaeltin Antoni Korte