Als Anwalt bin ich unter der jetzigen Adresse schon länger tätig. Ich habe aber die Schwerpunkte meiner Arbeit immer wieder neu gesetzt.
Viele Jahre war ich Strafverteidiger. Der Einsatz für den Einzelnen, für Künstler gegen Zensur, für Minderheiten gegen Machtmissbrauch, für Grundrechte und gegen staatliche Kontrolle beschäftigten mich dabei besonders. Nach wie vor ist der Schutz des Individuums in allen Bereichen mein ganz persönliches Anliegen.
Seit über zehn Jahren bin ich nun Fachanwalt für Familienrecht und verteidige nur noch in ausgesuchten Strafsachen. Auf diese Weise entstand die Kanzlei für Familienrecht in München-Schwabing. Im Familienrecht kann ich neben dem Engagement und meinem fachlichen Wissen nun auch meine langjährige Erfahrung einsetzen.
Informationen zum Familienrecht:
www.trennung-und-scheidung.de
Zu meinem Fachgebiet
gehören u. a.
- Trennung und Scheidung,
- elterliche Sorge und Umgangsrecht,
- Unterhaltsansprüche für Ehefrau, gemeinsame Kinder und Verwandte,
- Abwehr übertragener Unterhaltsansprüche, die das Sozialamt geltend macht,
- steuerliche Folgen von Trennung und Scheidung,
- Vermögensausgleich und Zugewinn,
- Ehewohnung und Hausrat,
- Ausgleich der Rentenansprüche.
- Ausarbeitung von Ehe- und Erbverträgen sowie Testamentsberatung
- Anfechtung und Feststellung der Vaterschaft
- Mediation
- Im Familien- und/oder Erbrecht stehe ich auf Wunsch auch als Mediator zur Verfügung.
Neben diesen Fachgebieten berate und vertrete ich in folgenden Schwerpunktgebieten:
- Erbrecht,
- Presserecht (Gegendarstellung, Unterlassung, Widerruf, Schmerzensgeld),
- Zivildienst- und Wehrdienstrecht (KDV, Zurückstellung, Ausmusterung).

