Immer wieder werden Trennungs- und Scheidungsverfahren überschattet von gegenseitigen Verletzungen der Beteiligten, so dass trotz guten Willens der eingeschalteten Anwälte und der Richter Konflikte eskalieren. Prozesse um Geld, Unterhalt, Sorgerecht und Umgangsrecht, sind teuer, dauern lange und führen dazu, dass sich oft am Schluss beide Beteiligte als Verlierer fühlen. Für die Kinder sind solche Verfahren eine hohe Belastung.

Prüfen Sie daher, ob in Ihrer Situation ein engagierter Fachanwalt, der Ihre individuellen Interessen wahrnimmt, notwendig ist oder ob Sie sich für eine Mediation oder auch eine Schlichtung entscheiden.

Sowohl Mediation, als auch Schlichtung erfordern von beiden Parteien Konsensbereitschaft. Als Mediator helfe ich beiden Partnern, ihre Konflikte zu bearbeiten und selbst Lösungen zu erarbeiten, die Ihren Bedürfnissen entsprechen. Bei einer Schlichtung bringe ich meine Kenntnisse als Fachanwalt für Familienrecht ein und schlage Ihnen nach Anhörung Ihrer jeweiligen Positionen eine Lösung vor, die aus meiner Sicht gerecht ist.

Wer in einem solchen Konfliktmanagement eine selbst-verantwortliche Lösung erreicht und dem Richter eine einvernehmliche Vereinbarung präsentieren kann, hat nicht nur Geld gespart, sondern die Erfahrung gewonnen, dass Konflikte "anders" bewältigt werden können, wenn alte Muster durchbrochen werden.

Mediation und Schlichtung sind echte Alternativen zur streitigen Scheidung, nicht aber eine Alternative zur Scheidung, da für diese ein Gerichts-verfahren gesetzlich vorgeschrieben ist.

Informieren Sie sich, ob eine Mediation oder Schlichtung für Sie der richtige Weg ist. Das Verfahren kann übrigens auch in allen anderen Bereichen, im Erbrecht, im schulischen Bereich und zwischen Lebenspartnern hilfreich sein, Konflikte konstruktiv zu lösen. Bei Einbeziehung der beteiligten Kinder in einen Mediationsprozess ist es oft sinnvoll, Kunsttherapeuten oder Therapeuten die als Mediator aus-gebildet sind, neben dem Anwalts-mediator einzubeziehen.

Grundsätzlich führe ich, bevor ein Mediations- oder Schlichtungsvertrag geschlossen wird, ein kostenloses halbstündiges Gespräch mit beiden Beteiligten, damit vorab entschieden werden kann, ob und dass eine Mediation in diesem Rahmen sinnvoll ist. Die Mediation (bzw. Schlichtung) selbst kostet dann pro Stunde (je nach Einkommen) zwischen € 180,00 bis
€ 250,00, wobei ausschließlich die Stunden der gemeinsamen Gespräche abgerechnet werden. Die Zuziehung eines Co-Mediators ist mit keinen höheren Kosten verbunden.

Meine Aufgabe als Mediator besteht in einer sensiblen Gesprächsführung, die beiden Parteien genügend Raum zur konstruktiven Gestaltung Ihrer zukünftigen Lebensumstände gibt.

Während des Mediationsprozesses nimmt die konfliktbedingte Hilfsbedürftigkeit der Streitparteien konstant ab.

Bei einer Schlichtung schlage ich Ihnen individuelle Lösungen vor, die beiden Interessen gerecht werden.

Ein Verzicht
auf wirkliche Auseinander-
setzung bedeutet Stagnation.
Mediation im Erbrecht hilft Familienkonflikte bis in die übernächste Generation zu vermeiden und auszuräumen.
Fachanwalt ArnoldMediation
Rechtsanwalt Jürgen Arnold