<b>Europäischer Gerichtshof stärkt die Rechte nichtehelicher Väter</b>

Europäischer Gerichtshof stärkt die Rechte nichtehelicher Väter

Änderung der deutschen Praxis wird die Folge sein

Unterstützung aus Straßburg für Väter nicht ehelicher Kinder durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat ihnen mehr Mitsprache bei der Sorge um ihre Nachkommen zugesprochen

Unverheiratete Väter haben in Deutschland bisher keine Chance auf das Sorgerecht für ein gemeinsames Kind, wenn die Mutter dies nicht will. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte hat diese Rechtslage nun beendet: Die Bevorzugung von unverheirateten Müttern gegenüber den Vätern sei ein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot

Damit gaben die Straßburger Richter einem 45-jährigen Kläger aus Köln Recht, der seit acht Jahren vergeblich um das Sorgerecht für seine 14-jährige Tochter kämpft. Der Vater lebt seit 1998 von der Mutter getrennt, damals war das Mädchen drei Jahre alt. Obwohl sich das Paar in vielen Dingen einig war und die Mutter auch mit großzügigen Besuchen einverstanden war, lehnte sie eine gemeinsame Sorgerechtserklärung ab.

Vor dem Straßburger Gerichtshof machte er das Diskriminierungsverbot und einen Verstoß gegen die Achtung des Familienlebens der Europäischen Menschenrechtskonvention geltend. Er will unter anderem darüber mitentscheiden können, wo das Kind lebt und zur Schule geht. Die Bundesregierung hatte dagegen erklärt, dass das Einverständnis der Mutter für die Gewährung eines gemeinsamen Sorgerechts notwendig sei, um den Schutz des Kindes zu gewährleisten.

Auf das Urteil wird es unterschiedliche Reaktionen geben. Für längjährige Beziehungen, bei denen der Vater in die Erziehung des Kindes eingebunden war, ist es zu begrüßen. Bei Kindern als Ergebnis eines "one-night-stands" wird es Härten geben, unter denen die Mütter und damit auch das Kind zu leiden haben. So oder so wird aber der deutsche Gesetzgeber jetzt reagieren müssen.

Rechtsanwalt Jürgen Arnold
Fachanwalt für Familienrecht

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