Als Anwältin habe ich ab 1994 zunächst in Bremen gearbeitet, Schwerpunkt war von Anfang an das Familienrecht; 2001 wurde ich als Fachanwältin für Familienrecht zugelassen.
Seit Mitte Juli 2011 ergänze ich das engagierte Team der Kanzlei für Familienrecht München-Schwabing, Jürgen Arnold & Kollegen.
Mein Ziel ist, zermürbende und kostspielige gerichtliche Verfahren möglichst zu vermeiden, mit Ihnen den für Sie wirtschaftlich und persönlich besten Weg zu ermitteln und Ihre Vorstellungen erfolgreich umzusetzen. Mittel hierzu können Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen oder Ehe- und Auseinandersetzungsverträge sein, die sensibel und individuell für Ihre Probleme ausgearbeitet sind.
Wichtig ist mir, bereits bei Trennung die Weichen zu stellen, dass kein "Rosenkrieg" entfacht wird und sich die ehemaligen Partner später respektvoll und ohne Aggressionen begegnen können.
Mir liegt am Herzen, dass Kinder nicht zwischen verhärtete Fronten der Eltern geraten und leiden. Umgang und elterliche Sorge müssen klar und verantwortungsvoll geregelt werden.
Scheitert eine gütliche Lösung, kämpfe ich vor Gericht für Sie mit der gebotenen Härte unter unter Einsatz meiner langjährigen Erfahrung in familienrechtlichen Verfahren.
Zu meinen familienrechtlichen Schwerpunkten gehören unter anderem:
- Trennungs- und Scheidungsfolge- vereinbarungen, Eheverträge und erbrechtliche Vereinbarungen;
- Auseinandersetzung von Vermögen und Haushalt sowie Zugewinn und Regelung des Ehegattenunterhalts;
- Sorge- und Umgangsrecht gemeinschaftlicher Kinder, Kindesunterhalt und Abstammungsfragen (Vaterschaftsfeststellung);
- Ehescheidungsrecht, auch internationales, Versorgungsausgleich und steuerliche Aspekte bei Trennung und Scheidung;
- das Recht nichtehelicher und gleichgeschlechtlicher Partnerschaften.
