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Fachanwalt für Familienrecht München, Jürgen Arnold

















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Familienrecht München, aktuell

Familienrecht und Scheidungsrecht

DÜSSELDORFER TABELLE 2026, Kindergeld ab 01.01.2026


ACHTUNG! Die Düsseldorfer Tabelle wird zum 01.01.2026 moderat verändert, das Kindergeld erhöht sich auf € 259,00 pro Monat

Dadurch vermindern sich die Zahlbeträge der Tabelle um jeweils die Hälfte dieser Beträge, also um derzeit € 129,50.

Der notwendige Selbstbehalt für Erwerbstätige, die für Kinder bis zum 21. Lebensjahr unterhaltspflichtig sind, beträgt weiter 1.450 Euro, für nicht erwerbstätige Unterhaltsverpflichtete 1.200 Euro. Der angemessene Unterhaltswbedarf des studierenden Kindes, das nicht bei seinen Eltern oder einem Elterteil nehr lebt, beträgt in der Regel monatlich € 990.

Die Selbstbehalte in der Düsseldorfer Tabelle 2026 bei Unterhaltspflichten gegenüber Ehegatten liegt nun bei € 1.600 für Erwerbstätige und € 1.475 für nicht Erwerbstätige. Der Selbstbehalt gegenüber dem volljährigen (nicht priviligierten) Kind liegt weiter bei € 1.750, gegenüber der Mutter eines nichtehelichen Kindes bei € 1.600 beim Erwerbstätigen und € 1.475 beim nicht Erwerbstätigen. Da der Mietanteil in den Selbstbehaltssätzen (aus Sicht eines Großstädters) niedrig ist (580 €, warm) können sich die Selbstbehaltssätze entsprechend erhöhen.

Achtung: Bei untenstehender Tabelle ist das Kindergeld bereits verrechnet, es handelt sich somit um ZAHLBETRÄGE.




Nettoeinkommen    Altersstufen in Jahren
               0-5 J 6-11J. 12-17J. ab18J.
bis 2100 €   356,50 428,50 523,50 439,00 100 %
2101- 2500 € 381,50 456,50 556,50 474,00 105 %
2501- 2900 € 405,50 484,50 589,50 509,00 110 %
2901- 3300 € 429,50 512,50 621.50 544,00 115 %
3301- 3700 € 454,50 540,50 654,50 579,00 120 %
3701- 4100 € 493,50 585,50 706,50 635,00 128 %
4101- 4500 € 531,50 629,50 759,50 691,00 136 %
4501- 4900 € 570,50 674,50 811,50 747,00 144 %
4901- 5300 € 609,50 719,50 863,50 802,00 152 %
5301- 5700 € 648,50 763,50 915,50 858,00 160 %
5701- 6400 € 687,50 808,50 968,50 914,00 168 %
6401- 7200 € 726,50 853,50 1020,50 970 176 %
7201- 8200 € 765,50 897,50 1072,50 1.026 184 %
8201- 9700 € 804,50 942,50 1124,50 1.082 192 %
9701-11200 € 842,50 986,50 1176,60 1.137 200 %
Noch einmal: Dies sind die Beträge die zu zahlen sind, das hälftige Kindergeld ist schon verrechnet.






Rechtsanwalt Jürgen Arnold
Fachanwalt für Familienrecht

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