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Fachanwalt für Familienrecht München, Jürgen Arnold

















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Familienrecht München, aktuell

Familienrecht, Erbrecht

neu: die Europäische Erbrechtsverordnung



Seit dem 17.08.2015 gilt die Europäische Erbrechtsverordnung (VerordnungEU Nr. 650/2012, EU-ErbVO). In dieser Verordnung wird geregelt, welches Erbrecht auf einen internationalen Erbfall anzuwenden ist. Sie gilt nicht in England, Irland und Dänemark.

Bisher unterlag die „Rechtsfolge von Todes wegen“ dem Recht des Staates, dem der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes angehört, für Deutsche galt daher stets deutsches Recht (Art. 25 EBBGB). Dies ändert sich durch die neue EU-Erbrechtsverordnung.

Alle Rechtsfolgen anlässlich eines Todes unterliegen nun dem Recht des Staates, in dem er Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte (Art. 21 EU-ErbVO). Dies gilt also nicht für Deutsche, die in ihrem Ferienhaus in Italien versterben, sehr wohl aber für einen Deutschen, der seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Italien hat. Hier gilt dann italienisches Erbrecht.

Beachten Sie daher, dass ausländische Regelungen zur gesetzlichen Erbfolge ganz erheblich von den deutschen erbrechtlichen Regelungen abweichen können. Zum Beispiel ist in Rumänien ein gemeinschaftlich errichtete Testament nichtig (vgl. Art. 1036 Codul Civil).

Wer seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat, dennoch will, dass im Falle seines Todes das Erbrecht des Landes anwendbar ist, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt…….

Wer eine Abweichung von dieser Regelung möchte muss eine so genannte Rechtswahl treffen. Er kann in seinem Testament anordnen, dass trotz des Wohnsitzes im Ausland das deutsche Erbrecht Anwendung findet.

Bezüglich des gewöhnlichen Aufenthaltes wird man davon ausgehen, dass ein zeitlich zusammenhängender Aufenthalt von mehr als sechs Monaten Dauer ausreichend ist, kurzfristige Unterbrechungen (Urlaube in Deutschland) bleiben dabei unberücksichtigt.

Bezüglich weitergehender Regelungen empfiehlt sich eine Beratung bei einem Fachanwalt für Erbrecht oder bei einem Rechtsanwalt, der als Tätigkeitsschwerpunkt das Erbrecht bearbeitet.

gez. RA JürgenArnold, Fachanwalt Familienrecht,
TS Erbrecht



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