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Fachanwalt für Familienrecht München, Jürgen Arnold

















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Familienrecht München, aktuell

Bilder von Kindern in sozialen Medien


Eine Pressemitteilung über einen vor dem Amtsgericht Hannover verhandelten Fall hat ein Thema ins Blickfeld gerückt, der auch in familienrechtlichen Verfahren immer wieder für Streit sorgt: Wer darf Bilder von Kindern in den sozialen Medien veröffentlichen?

Weil er ohne Erlaubnis der Sorgeberechtigten Fotos seiner kleinen Tochter ins Internet gestellt hat, ist ein mitsorgeberechtigter Vater zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das Amtsgericht Hannover verurteilte ihn zu einer Strafe von 40 Tagessätzen à 40 Euro, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.

Die sorgeberechtigte Großmutter habe dem 23-Jährigen als Sorgeberechtigte des damals neun Monate alten Mädchens zwar erlaubt, Fotos von sich und dem Kind zu machen. Die Bilder habe er aber zwischen Januar und April 2019 trotz ihres Verbots bei Facebook veröffentlicht und so seinen Facebook-Freunden Einblick in den geschützten Raum in der Wohnung gegeben. Die Großmutter hatte gegen die Veröffentlichung der Bilder in sozialen Medien geklagt. Das Urteil ist rechtskräftig (Az.: 244 Ds 228/19).

Das Thema, wie man mit Kinderbildern in den sozialen Netzwerken umgeht, beschäftigt generell viele Eltern. Grundsätzlich dürfen sie, wenn sie beide sorgeberechtigt sind, nur gemeinsam und im Konsens diese Entscheidung treffen. Am Bestens ist es, wenn sie soziale Medien benutzen, sich in dieser Frage abzustimmen, um einen familienrechtlichen Prozess oder gar ein Strafverfahren zu vermeiden.

Im Prinzip sollten Eltern bei dieser Frage weniger ihr eigenes Ego im Blick haben als das Wohl ihrer Kinder. Denen könnte es durchaus peinlich sein, im fortgeschrittenen Alter, etwa in ihrer Pubertät, mit Nacktfotos am Urlaubsstrand von Mitschülern konfrontiert zu werden.

Auch das Verhalten der Kinder in den sozialen Netzwerken ist umgekehrt von den Eltern im Auge zu behalten. Könnten doch mit 15 Jahren veröffentlichte Fotos bereits bei der Bewerbung ein paar Jahre später sich als Belastung herausstellen.

Rechtsanwalt Jürgen Arnold
Fachanwalt für Familienrecht


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