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Familienrecht München, aktuell

Familienrecht

EGMR: Deutschland setzt Umgangsrecht unzureichend um


Urteil des EGMR vom 15.01.2015 - Az 62198/11

Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat mit seiner Entscheidung vom 15.01.2015 die Durchsetzung des Umgangsrechts bei einer Umgangsverweigerung gestärkt.

In dem Fall führte ein Vater eines im Jahr 2003 geborenen nichtehelichen Kindes seit dem Jahr 2005 mehrere Gerichtsverfahren, um Umgang mit seinem Sohn zu bekommen. Die Mutter verweigerte den Umgang des Sohnes mit dem Vater vollständig, entsprechend lehnte auch der Sohn selbst den Umgang ab. Auch nach einer Zwischenentscheidung über den Umgang fand dieser nicht statt. Das deutsche Gericht setzte daraufhin ein Zwangsgeld in Höhe von insgesamt 300 € für einen sechsmaligem Verstoß gegen die Umgangsregelung fest.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stellte fest, dass die Festsetzung des Zwangsgeldes in der geringen Höhe nicht geeignet ist, das Recht des Vaters auf Umgang wirksam durchzusetzen, somit läge ein Verstoß gegen Art. 8 EMRK vor.

Darüber hinaus stellte der EGMR noch fest, dass die Länge des Verfahrens, im vorliegenden Fall von zwei Jahren und neun Monaten, eine Verletzung von Art. 8 EMRK darstellt.
Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte stellte schließlich auch fest, dass das deutsche Prozessrecht keinen Rechtsbehelf vorsieht, um überlange Verfahren zu beschleunigen und dadurch eine Verletzung von Art. 13 i.V.m. Art. 8 EMRK vorliegt.

Rechtsanwältin Isabel Nachreiner, LL.M.
Fachanwältin für Familienrecht


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