DÜSSELDORFER TABELLE 01.01.2010

DÜSSELDORFER TABELLE 01.01.2010

mit erheblichen Änderungen

Veröffentlicht vom OLG Düsseldorf am 06.01.2010
Achtung: Die Sätze gehen von zwei Unterhaltsberechtigten (bisher drei Berechtigte) aus, bei mehr Berechtigten setzt sich die Einkommensstufe herab.

Düsseldorfer Tabelle Stand 01.01.2010

Nettoeinkommen
des Barunter-
haltspflichtigen
Altersstufen in Jahren (§ 1612 a Abs. 3 BGB) Prozentsatz
0 - 5 6 - 11 12 - 17 ab 18
317 364 426 488 100
333 383 448 513 105
349 401 469 537 110
365 419 490 562 115
381 437 512 586 120
406 466 546 625 128
432 496 580 664 136
457 525 614 703 144
482 554 648 742 152
508 583 682 781 160

Die zweite Stufe ist unverändert, auch die Einkommensschritte, in den anderen Einkommensgruppen ist der Unterhaltsbetrag höher geworden.

Beachten Sie, dass das Kindergeld weiter (auch in den unteren Einkommensstufen) hälftig auf den Tabellenunterhalt anzurechnen ist, d.h. - bekommt die Mutter das Kindergeld - zahlt der Vater den Tabellenbetrag abzüglich des hälftigen Kindergeldes. ACHTUNG: Das KIndergeld hat sich ab 01.01.10 erhöht: 184 (pro erstes und zweites Kind). 190 für das dritte Kind und 215 pro jedem weiteren Kind. Also als Beispiel bei der ersten Einkommensstufe die Zahlbeträge: 225, 272, 334 und 304 bei den ersten beiden Kindern




Rechtsanwalt Arnold
Fachanwalt für Familienrecht

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